Teilkasko oder Vollkasko?

Neben der Haftpflichtversicherung können Sie auf freiwilliger Basis eine Kaskoversicherung abschließen. Diese gibt es je nach Umfang als Teil- oder Vollkaskoversicherung. Welche Sie letztlich benötigen oder welche bei Ihnen besser wäre, hängt ganz vom Einzelfall ab. Von daher ist es für Sie wichtig zu wissen, was jeweils abgedeckt wird.

Kfz Teilkasko

Die Teilkasko nützt Ihnen in Fällen, bei denen Ihr Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird. In der Regel deckt sie Schäden durch Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Sturm, Hagel und Glasbruch. Ausgeschlossen sind Unfallschäden, die durch Sie selbst verursacht wurden. Häufig wird bei der Teilkasko eine Selbstbeteiligung vereinbart, damit die Versicherungsprämie niedrig gehalten wird. Hierbei müssen Sie je einen vereinbarten Fixbetrag aus eigener Tasche zahlen.

Kfz Vollkasko

Im Gegensatz zur Teilkasko sind bei einer Vollkasko auch selbst verursachte Unfälle mitversichert. Neben den Leistungen der Teilkasko werden auch Schäden am eigenen Wagen erstattet, die durch Sie selbst verursacht wurden. Beachten Sie jedoch, dass grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Das heißt, wenn Sie rasen oder betrunken fahren, müssen Sie selbst die Folgen tragen. Auch bei einer Vollkaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung abschließen, damit der Prämiensatz nicht so hoch ausfällt. Sinn macht eine Vollkasko insbesondere bei Neuwagen oder wenn Sie das Auto auch beruflich viel nutzen.

Eine umfassende Kfz-Versicherung schließt eine Kaskoversicherung, gleich welcher Art, nicht aus!